Anzahl der Straftaten gemäß Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Strafgesetzbuch über illegale Lagerung und Transport von Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen

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Strafverfahren für Bürger der Ukraine und ausländische Staatsbürger
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Wirtschaftsrecht für juristische Personen und Privatunternehmer

Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Ukraine – Veruntreuung, Unterschlagung oder Inbesitznahme von Eigentum durch Amtsmissbrauch

Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Ukraine – Veruntreuung, Unterschlagung oder Inbesitznahme von Eigentum durch Amtsmissbrauch

1. Aneignung oder Unterschlagung fremden Eigentums, das einer Person anvertraut wurde oder unter ihrer Verfügung stand, –

wird mit einer Geldstrafe von bis zu fünfzig steuerfreien Mindesteinkommen der Bürger oder mit Justizvollzugsarbeit für eine Dauer von bis zu zwei Jahren oder einer Freiheitsbeschränkung für eine Dauer von bis zu vier Jahren oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren bestraft bis zu vier Jahren, mit oder ohne Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten für eine Dauer von bis zu drei Jahren auszuüben.

2. Veruntreuung, Unterschlagung oder Inbesitznahme fremden Eigentums durch einen Beamten unter Missbrauch seiner Amtsstellung –

wird mit Freiheitsbeschränkung bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe für die gleiche Dauer sowie mit dem Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, bis zu drei Jahren bestraft.

3. In Teil eins oder zwei dieses Artikels vorgesehene Handlungen, die wiederholt oder durch vorherige Verschwörung einer Personengruppe begangen werden –

wird mit Freiheitsbeschränkung für die Dauer von drei bis fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe für die Dauer von drei bis acht Jahren mit Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für die Dauer von bis zu drei Jahren bestraft.

4. In den Teilen eins, zwei oder drei dieses Artikels vorgesehene Maßnahmen, die in großem Umfang durchgeführt werden –

wird mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis acht Jahren bestraft, wobei ihm das Recht, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für eine Dauer von bis zu drei Jahren entzogen wird.

5. Maßnahmen gemäß den Teilen eins, zwei, drei oder vier dieses Artikels, die in besonders großem Umfang oder von einer organisierten Gruppe durchgeführt werden, –

wird mit Freiheitsstrafe von sieben bis zwölf Jahren, dem Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder bestimmte Tätigkeiten auszuüben, für die Dauer von bis zu drei Jahren und mit der Einziehung von Eigentum bestraft.

Es ist zu beachten, dass die Verantwortung nach diesem Artikel des Strafgesetzbuches bei einem besonderen Subjekt liegt, d. h. Dies muss unbedingt ein Mitarbeiter des Unternehmens, der Institution oder der Organisation sein, mit dem das Arbeitsverhältnis offiziell formalisiert wird.

Für Teil 1 des Artikels ist also die Aneignung oder Unterschlagung des Eigentums einer anderen Person durch eine Person möglich, die dies getan hat das Eigentum eines anderen anvertraut wurde oder dieses Eigentum unter seiner Kontrolle stand.

Der urkundliche Nachweis der Tatsache, dass einer Person Eigentum anvertraut oder Eigentum in die Obhut genommen wird, ist eine mit dieser Person geschlossene Vereinbarung über die volle finanzielle Verantwortung sowie primäre Buchhaltungsunterlagen über die Übertragung dieses bestimmten Eigentums an eine andere Person (das Subjekt). des Verbrechens gemäß Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Ukraine) an die Person zur Anzeige.

Gegenstand der Straftat kann ein Manager, Spediteur, Buchhalter, Kassierer, Lagerhalter oder jeder andere Mitarbeiter sein, dessen Arbeitsaufgaben mit dem Umschlag von Lagerbeständen zusammenhängen.

Gemäß Artikel 191 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Ukraine ist die Aneignung oder Unterschlagung fremden Eigentums nur durch einen Beamten eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation möglich.

Beamte sind Personen, die dauerhaft oder vorübergehend die Funktionen von Regierungsvertretern wahrnehmen, sowie Personen, die unabhängig von der Eigentumsform dauerhaft oder vorübergehend Positionen in Unternehmen, Institutionen oder Organisationen bekleiden, die mit der Wahrnehmung organisatorischer und administrativer oder administrativer Aufgaben verbunden sind. oder solche Aufgaben gemäß besonderer Befugnis wahrzunehmen.

Die urkundliche Bestätigung der Tatsache, dass ein Mitarbeiter eines Unternehmens den Status eines Beamten hat, ist eine Anordnung des Exekutivorgans des Unternehmens, der Institution, der Organisation über die Ernennung zu einer Stelle, eine Entscheidung des Eigentümers über die Ernennung zu einer Stelle, eine Anstellung Vereinbarung oder Vertrag. Voraussetzung ist außerdem das Vorhandensein eines ordnungsgemäß ausgeführten Dokuments - funktionale Verantwortlichkeiten, die den Umfang der Befugnisse und Verantwortlichkeiten festlegt, mit denen dieser Beamte ausgestattet ist, und aus deren Analyse klar hervorgeht, dass dieser Mitarbeiter genau ein Beamter ist (und daher Gegenstand von Teil 2 von Artikel 191 des Strafgesetzbuchs der Ukraine – Veruntreuung). , Unterschlagung oder Enteignung fremden Eigentums durch einen Beamten unter Missbrauch seiner Amtsstellung). Dies kann ein Direktor, Hauptbuchhalter, leitender Manager, Chefingenieur, Beamter, der als Regierungsvertreter fungiert, usw. sein.

Eine der wichtigsten Funktionsaufgaben, die einen Mitarbeiter von einem Beamten unterscheidet, ist die Unterordnung und Kontrolle über die Aktivitäten anderer Mitarbeiter des Unternehmens, der Institution oder der Organisation.

Bei Unterschlagung, Unterschlagung oder Inbesitznahme fremden Eigentums durch einen Beamten unter Missbrauch seiner Amtsstellung ist es nicht erforderlich, dass das gestohlene Eigentum unter der Autorität des Beamten steht. Er kann einen solchen Mitarbeiter aufgrund seiner Befugnis anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, die auf die Veräußerung von Eigentum in seinem Zuständigkeitsbereich abzielen.

Es gibt auch Möglichkeiten, fremdes Eigentum zu stehlen – durch Unterschlagung und durch Aneignung.

Aneignung ist die illegale Übernahme des Eigentums eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation durch eine Person, d.h. illegale Umwandlung dieses Eigentums in Privatbesitz.

Unter Unterschlagung ist die rechtswidrige entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Eigentums eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation durch eine Person in das Eigentum Dritter zu verstehen. Diese. der Zeitraum des illegalen Besitzes des gestohlenen Eigentums durch die Person ist minimal oder auf Null reduziert.

Besonderes Augenmerk sollte auf den dokumentarischen Nachweis des Vorhandenseins von gestohlenem Eigentum in der Bilanz eines Unternehmens, einer Institution oder einer Organisation gelegt werden.

Jede Eigenschaft, d.h. Das Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens, einer solchen Institution oder einer solchen Organisation muss erhalten oder in die Bilanz aufgenommen und auf dem Buchhaltungskonto eines solchen Unternehmens, einer solchen Institution oder einer solchen Organisation aufgeführt werden.

Bei einer Rechnungsprüfung (Prüfung, Revision etc.) werden Veruntreuung, Unterschlagung oder Inbesitznahme durch Amtsmissbrauch im klassischen Sinne aufgedeckt. In diesem Fall wird zunächst eine Bestandsaufnahme der tatsächlichen Verfügbarkeit von Vorräten und Bargeld beim Unternehmen, der Institution, der Organisation durchgeführt und darüber ein entsprechender Bestandsbericht erstellt. Anschließend wird anhand der Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens, der Institution oder der Organisation eine Aufstellung über die Verfügbarkeit von Inventareigentum erstellt. Anschließend wird eine entsprechende Abrechnung erstellt, in der der Mangel an Lagerbeständen oder Mitteln festgestellt wird. Anschließend wird dies alles im Buchhaltungsprüfungsbericht beschrieben.

Der Mangel wird durch primäre Buchhaltungsdokumente dokumentiert, die derzeit von Unternehmen nur selten geführt werden.

Daraus folgt, dass es unmöglich ist, den festgestellten Diebstahl als Veruntreuung, Veruntreuung von Eigentum oder Inbesitznahme durch Amtsmissbrauch zu qualifizieren, wenn festgestellt wird, dass das gestohlene Eigentum nicht registriert ist und nicht in der Bilanz eines Unternehmens aufgeführt ist. Fraglich ist auch die Qualifikation gemäß diesem Artikel des Strafgesetzbuches der Ukraine in Fällen, in denen die festgestellten Engpässe nicht in den Buchhaltungskonten von Unternehmen, Institutionen oder Organisationen aufgeführt sind.

In den aktuellen sozioökonomischen Beziehungen stellen Handelsunternehmen verschiedener Eigentumsformen häufig Manager (Vorgesetzte) im Rahmen von Arbeitsverträgen ein. Zu ihren Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit Einzelhandels- und Gastronomiekunden. Nämlich der Abschluss von Verträgen, das Ausfüllen von Warenbestellungen, die Überwachung der Lieferung oder Auslieferung von Waren. Der Manager wird außerdem mündlich damit beauftragt, Geld für zuvor gelieferte Waren entgegenzunehmen (mit Zahlungsaufschub) und es in die Kasse des Unternehmens einzuzahlen. Ziel dieses Verfahrens ist es, den Besteuerungsgegenstand aufgrund einer doppelten Buchführung zu verringern.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass Manager einen Teil des Geldes, das sie von Kunden erhalten haben, für zuvor vom Unternehmen gelieferte Waren verwenden, um es in die Kasse des Unternehmens einzuzahlen, d. h. Ich stehle Geld. Wenn solche Diebstähle aufgedeckt werden, stellt sich die Frage, diese fahrlässigen Mitarbeiter vor Gericht zu stellen (administrativ, zivilrechtlich, strafrechtlich) und die gestohlenen Gelder zurückzugeben. Führen Verhandlungen mit dem Diebstahlsleiter über einen freiwilligen Schadensersatz zu keinem Ergebnis, reicht das Unternehmen entsprechende Stellungnahmen bei den Strafverfolgungsbehörden ein. Hier stellt sich heraus, dass mit diesem Manager keine Vereinbarung über die volle finanzielle Verantwortung unterzeichnet wurde, dass seine funktionalen Verantwortlichkeiten nicht ausgearbeitet und niedergeschrieben wurden oder dass zu seinen funktionalen Verantwortlichkeiten nicht die schriftliche Entgegennahme und Einzahlung von Geldern von Kunden in bar gehört es in der Kasse so schnell wie möglich Unternehmen. Es stellt sich auch heraus, dass beim Erhalt von Geldern von Kunden häufig keine Dokumente erstellt wurden, d. h. Es gibt keinen dokumentarischen Nachweis über die Anvertrauung von Geldern an den Mitarbeiter (Manager) (es findet kein Geldtransfer in das Eigentum des Unternehmens statt). Diese Umstände führen in der Folge dazu, dass es nicht möglich ist, das Vorliegen eines Geldmangels für diesen Mitarbeiter zu dokumentieren, der in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens aufgeführt würde. All dies minimiert die Möglichkeit, einen fahrlässigen Mitarbeiter in einem Strafverfahren vor Gericht zu bringen und den verursachten materiellen Schaden zivilrechtlich geltend zu machen.

Unsachgemäß ausgefüllte Arbeitsunterlagen und nachlässige Führung der primären Buchhaltungsunterlagen ermöglichen es dem Arbeitnehmer wiederum, sich der Verantwortung und Bestrafung zu entziehen oder die Unbegründetheit weit hergeholter Anschuldigungen der Unternehmensleitung nachzuweisen.

Illegaler Handel mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen (Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation)

Ein Objekt Straftaten - Öffentlichkeitsarbeit zum legalen Verkehr von Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen.

Als Thema Handlungen sind jeweils Edelmetalle, natürliche Edelsteine, Perlen.

Gemäß Art. 1 des Bundesgesetzes vom 26. März 1998 Nr. 41-FZ „Über Edelmetalle und Edelsteine“ zu Edelmetalle Dazu gehören Gold, Silber, Platin und Metalle der Platingruppe (Palladium, Iridium, Rhodium, Ruthenium und Osmium). Diese Edelmetallliste kann nur durch Bundesgesetz geändert werden. Edelmetalle können in jedem Zustand und in jeder Form vorliegen, einschließlich nativer und raffinierter Form, sowie in Rohstoffen, Legierungen, Halbzeugen, Industrieprodukten, chemischen Verbindungen, Schmuck und anderen Produkten, Münzen, Schrott sowie Produktions- und Verbrauchsabfällen. Edelsteine– natürliche Diamanten, Smaragde, Rubine, Saphire und Alexandrite sowie natürliche Perlen in roher (natürlicher) und verarbeiteter Form. Einzigartige Bernsteinformationen werden auf die von der Regierung der Russischen Föderation festgelegte Weise mit Edelsteinen gleichgesetzt. Diese Edelsteinliste kann nur durch Bundesgesetz geändert werden.

Grundsätzlich zählen auch Perlen zu den Edelsteinen. Da moderne Technologien jedoch die Herstellung künstlicher Perlen ermöglichen, werden diese gesondert hervorgehoben. Zu Perlen als Gegenstand eines Verbrechens, Art. 191 gilt nur für Orient- und Süßwasserperlen, deren Gewicht in Karat gemessen wird. Andere Arten von Perlen sind nicht Gegenstand der Straftat.

Das Gesetz (Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation) umfasst Schmuck und Haushaltsprodukte sowie Schrott solcher Produkte nicht als Gegenstand dieser Straftat, was im Widerspruch zum Bundesgesetz „Über Edelmetalle und Edelsteine“ steht. Aber auch wenn Schmuck nicht als Gegenstand der betreffenden Straftat eingestuft wird, wird ein aus einem solchen Produkt entnommener Edelstein dennoch Gegenstand der betreffenden Straftat.

Objektive Seite Das Verbrechen äußert sich in Transaktionen mit Edelsteinen oder Perlen unter Verstoß gegen die in der russischen Gesetzgebung festgelegten Regeln sowie in deren illegaler Lagerung, Transport oder Weiterleitung. Die Regeln für Transaktionen mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen und Perlen sowie Ausnahmen davon werden durch Bundesgesetze und andere Rechtsakte, insbesondere das oben genannte Gesetz, sowie das Bundesgesetz vom 10. Dezember 2003 Nr. 173-FZ festgelegt „Zur Währungsregulierung und Devisenkontrolle“, Erlasse der Regierung der Russischen Föderation, Briefe und Anweisungen der Zentralbank der Russischen Föderation, anderer zur Durchführung von Währungstransaktionen oder zur Währungskontrolle befugter Abteilungen. Die Russische Föderation und die Mitgliedsstaaten der Russischen Föderation haben das Vorkaufsrecht, mit den Subjekten ihrer Gewinnung und Produktion Verträge über den Erwerb des Eigentums an geförderten und produzierten Edelmetallen und Edelsteinen abzuschließen, um die staatlichen Edelmetallfonds aufzufüllen und Edelsteine ​​der Russischen Föderation und der Teilgebiete der Russischen Föderation, die Goldreserven der Russischen Föderation. In allen Fällen richten sich die Gründe und das Verfahren zur Durchführung von Währungstransaktionen nach dem Regulierungs- oder Genehmigungsverfahren.

Unter Lagerung Unter den betreffenden Gegenständen versteht man deren tatsächliches Vorhandensein im Besitz des Täters, unabhängig davon, ob er ihr Eigentümer ist oder sie auf Wunsch einer anderen Person aufbewahrt.

Versand stellt die Bewegung von Gegenständen von einem Ort zum anderen unter direkter Beteiligung des Schuldigen dar.

Versand– Versenden der betreffenden Gegenstände auf beliebige Weise, jedoch ohne direkte Beteiligung des Täters.

Corpus Delicti - formell: die Handlung ist ab dem Zeitpunkt der Begehung mindestens einer der in der Verfügung des Artikels genannten Handlungen abgeschlossen. Dabei Pflichtfunktion Akt ist die Größe des begangenen Umsatzes, der sein muss groß. Seine Definition ist in der Anmerkung zu Art. gegeben. 169 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

Subjektive Seitegerade Absicht. Der Täter ist sich bewusst, dass er illegale Manipulationen mit Schmuck begeht und will eine solche Tat begehen.

Thema– eine körperlich gesunde Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat.

IN Teil 2 Kunst. 191 aufgeführt qualifizierte Typen Komposition:

  • – Begehung einer Tat durch eine organisierte Gruppe oder
  • – durch eine Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung.

Strafgesetzbuch, N 63-FZ | Kunst. 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation

Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation. Illegaler Handel mit Bernstein, Jade oder anderen Halbedelsteinen, Edelmetallen, Edelsteinen oder Perlen (aktuelle Fassung)

1. Durchführung einer Transaktion im Zusammenhang mit der wissentlich unbefugten Gewinnung von Bernstein, Jade oder anderen Halbedelsteinen sowie deren illegaler Lagerung, Transport oder Versand in jeglicher Form und Beschaffenheit, mit Ausnahme von Schmuck und Haushaltsprodukten sowie Schrott solcher Produkte , durch eine Person, die wegen einer ähnlichen Handlung gemäß Artikel 7.5 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten der Russischen Föderation einer Verwaltungsstrafe ausgesetzt ist, -

wird mit einer Geldstrafe bis zu einer Million Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für die Dauer von bis zu drei Jahren oder mit Zwangsarbeit für die Dauer von bis zu vier Jahren bestraft hundertachtzig Stunden oder durch Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu zwei Jahren mit einer Geldstrafe in Höhe von einhunderttausend bis zweihunderttausend Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für einen Zeitraum von einem Jahr zu achtzehn Monaten oder ohne Freiheitsstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren mit einer Geldstrafe in Höhe von einhunderttausend bis zweihunderttausend Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens, der für einen Zeitraum von einem Jahr verurteilt wurde achtzehn Monate oder ohne.

2. Durchführung einer Transaktion im Zusammenhang mit der wissentlich unbefugten Gewinnung von Bernstein, Jade oder anderen Halbedelsteinen sowie deren illegaler Lagerung, Transport oder Versand in jeglicher Form und Beschaffenheit, mit Ausnahme von Schmuck und Haushaltsprodukten sowie Schrott solcher Produkte , im großen Stil begangen -

wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zwei Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für die Dauer von bis zu drei Jahren oder mit Zwangsarbeit für die Dauer von bis zu vier Jahren bestraft , oder durch Freiheitsstrafe für die gleiche Dauer mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu fünfhunderttausend Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder ohne diese.

3. Im zweiten Teil dieses Artikels vorgesehene Handlungen, die von einer organisierten Gruppe oder einer Gruppe von Personen aufgrund vorheriger Verschwörung begangen werden, –

wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu fünf Millionen Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für die Dauer von bis zu fünf Jahren oder mit Zwangsarbeit für die Dauer von bis zu fünf Jahren bestraft , oder durch Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren mit einer Geldstrafe von bis zu einer Million Rubel oder der Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren oder ohne diese.

4. Durchführung einer Transaktion im Zusammenhang mit Edelmetallen, Edelsteinen oder Perlen unter Verstoß gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Regeln sowie illegale Lagerung, Transport oder Versand von Edelmetallen, Edelsteinen oder Perlen in jeglicher Form, Zustand, mit Ausnahme von Schmuck und Haushaltsprodukten sowie Schrott solcher Produkte, in großem Umfang begangen -

wird mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe für die gleiche Dauer mit oder ohne Geldstrafe in Höhe von bis zu fünfhunderttausend Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person bestraft einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

5. In Teil 4 dieses Artikels vorgesehene Handlungen, die von einer organisierten Gruppe oder einer Gruppe von Personen aufgrund vorheriger Verschwörung begangen werden, –

wird mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe bis zu sieben Jahren, mit oder ohne Geldstrafe bis zu einer Million Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens, bestraft der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Notiz. Die Liste der Halbedelsteine ​​im Sinne dieses Artikels und Artikel 255 dieses Kodex wird von der Regierung der Russischen Föderation erstellt.

  • BB-Code
  • Text

1. Durchführung einer Transaktion im Zusammenhang mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen unter Verstoß gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Regeln sowie illegale Lagerung, Transport oder Versand von Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen Form, Zustand, mit Ausnahme von Schmuck und Haushaltsprodukten sowie Schrott solcher Produkte, die in großem Umfang begangen werden -

wird mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe für die gleiche Dauer mit oder ohne Geldstrafe in Höhe von bis zu fünfhunderttausend Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens der verurteilten Person bestraft einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.

2. Dieselben Taten, die von einer organisierten Gruppe oder einer Personengruppe aufgrund vorheriger Verschwörung begangen wurden, –

wird mit Zwangsarbeit bis zu fünf Jahren oder mit Freiheitsstrafe bis zu sieben Jahren, mit oder ohne Geldstrafe bis zu einer Million Rubel oder in Höhe des Lohns oder sonstigen Einkommens, bestraft der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Kommentar zu Art. 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation

1. Der Begriff der Gegenstände dieses Verbrechens ist in Art. 1 dargelegt. 1 des Bundesgesetzes vom 26. März 1998 N 41-FZ „Über Edelmetalle und Edelsteine“.
———————————
NW RF. 1998. N 13. Kunst. 1463.

2. Zum Begriff Schmuck siehe die Verordnungen über das Verfahren zur Klassifizierung von Produkten, die Edelmetalle enthalten, als Schmuck, genehmigt durch die Verordnung von Roskomdragmet vom 30. Oktober 1996 N 146, Schreiben des Finanzministeriums Russlands vom 6. August 2003 N 23-02-04/752 „Zur Klassifizierung von Produkten als Schmuck.“ Insbesondere aus diesen Dokumenten geht hervor, dass geschliffene Edelsteine ​​Gegenstand einer Straftat im Sinne des kommentierten Artikels sind.

3. Zum Konzept einer Transaktion und einer ungültigen Transaktion siehe den Kommentar. zu Art. 174. Bei der Unterscheidung eines Geschäfts mit Edelmetallen und Edelsteinen von anderen Geschäften mit diesen Gegenständen gelten die Bestimmungen von Art. 1 des Bundesgesetzes „Über Edelmetalle und Edelsteine“, das vier Arten von Geschäften mit Edelmetallen und Edelsteinen nennt. Zur ersten Art gehören Handlungen, die in der Übertragung von Eigentum und anderen Eigentumsrechten an Edelmetallen und Edelsteinen zum Ausdruck kommen (Umlauf von Edelmetallen und Edelsteinen), einschließlich deren Verwendung als Sicherheit. Somit handelt es sich bei dieser Art von Operation um eine Transaktion. Andere Arten von Transaktionen sind keine Transaktionen.

4. Zum Konzept der Lagerung und des Transports siehe Kommentar. zu Art. 171.1. Unter einer Übertragung sind die Handlungen einer Person zu verstehen, die darauf abzielen, Edelmetalle und Edelsteine ​​zu transportieren, beispielsweise in Postsendungen, Paketen, Gepäck mittels Post, Luft oder anderen Transportmitteln sowie bei Abwesenheit per Kurier sein Wissen über das tatsächlich bewegte Objekt oder seine Absprache mit dem Absender, wenn diese Bewegungshandlungen ohne direkte Beteiligung des Absenders durchgeführt werden. Die Straftat in diesem Formular ist mit dem Versand des Briefes, Pakets, Gepäcks usw. abgeschlossen. unabhängig von ihrem Eingang beim Empfänger.

5. Bei der Feststellung der Rechtswidrigkeit (Verstoß gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Regeln) einer Transaktion sowie der Rechtswidrigkeit der Lagerung, des Transports oder der Weiterleitung sollte man davon ausgehen, dass alle Handlungen mit Edelmetallen und Naturstoffen erfolgen Edelsteine ​​müssen dem vom Gesetzgeber für sie festgelegten Verfahren entsprechen.

Zum Beispiel gemäß den Absätzen 3 und 4 der Kunst. Gemäß Artikel 2 des Bundesgesetzes „Über Edelmetalle und Edelsteine“ können Untergrundgebiete, die Edelmetalle und Edelsteine ​​enthalten, nur auf der Grundlage von Lizenzen zur Nutzung zugewiesen werden, die gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation über Untergrundressourcen für die Gewinnung von Edelmetallen und Edelsteinen erteilt wurden Edelmetalle und Edelsteine, und die Eigentümer der aus dem Untergrund gewonnenen Edelmetalle und Edelsteine ​​werden (mit einigen Ausnahmen) nur dann Gegenstand der Gewinnung dieser Werte, wenn die Werte von ihnen legal erworben wurden während des Bergbaus, und Eigentümer illegal abgebauter Edelmetalle und Edelsteine ​​ist die Russische Föderation.

Aufgrund dieser Anforderung kann eine Person, die illegal Edelmetalle oder Edelsteine ​​gewonnen hat und daher nicht deren Eigentümer geworden ist, daher keine Maßnahmen ergreifen, die darauf abzielen, die mit diesen Werten verbundenen Rechte zu begründen, zu ändern oder zu beenden und sie daher verkauft zu haben, Durch Geben, Bezahlen einer Schuld usw. führt diese Person eine Transaktion mit den angegebenen Werten durch, die nicht den gesetzlich festgelegten Regeln entspricht.

6. Kauf- und Verkaufstransaktionen, Schenkungen usw. zwischen Personen, die keine Einzelunternehmer sind, gehören dazu, wenn es sich bei dem Gegenstand einer solchen Transaktion um Gold, Silberbarren oder Produkte handelt, die Gold und Silber enthalten und nicht mit Schmuck und anderen Haushaltsprodukten in Zusammenhang stehen dieses Verbrechens, da diese Personen in den Vorschriften über Transaktionen mit Edelmetallen auf dem Territorium der Russischen Föderation nicht zu den Subjekten gezählt werden, die solche Transaktionen durchführen dürfen.

7. Laut Anmerkung. zu Art. Gemäß Art. 169 des Strafgesetzbuches ist ein Betrag von mehr als 1 Million 500.000 Rubel groß. Der Betrag wird auf der Grundlage des Marktwerts der Edelmetalle und Steine ​​ermittelt, die Gegenstand der Straftat waren.

8. Subjektive Seite – direkte Absicht.

9. Der Gegenstand des Verbrechens ist üblich.

10. Zum Konzept einer Gruppe von Personen durch vorherige Verschwörung und einer organisierten Gruppe siehe den Kommentar. zu Art. 35.

11. Der illegale Abbau von Edelsteinen und Edelmetallen ist weder Diebstahl noch ein illegaler Handel mit diesen Werten. Nachdem diese Wertgegenstände jedoch illegal abgebaut wurden und dadurch in den Besitz der Russischen Föderation übergingen (Absatz 4, Artikel 2 des Bundesgesetzes „Über Edelmetalle und Edelsteine“), können sie Gegenstand eines Diebstahls werden.

Illegaler Handel mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen

Kommentar zu Artikel 191 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:

1. Die Regelung des Artikels ist pauschaler Natur und erfordert das Studium besonderer Vorschriften. Das Verfahren für Transaktionen mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen wird von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt und dementsprechend durch eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die grundlegenden sind: Bundesgesetz vom 10. Dezember 2003 N 173-FZ „Über die Währungsregulierung und Währungskontrolle“ (in der Fassung vom 6. Dezember 2011); Bundesgesetz vom 26. März 1998 N 41-FZ „Über Edelmetalle und Edelsteine“ (in der Fassung vom 19. Juli 2011); Vorschriften über Transaktionen mit Edelmetallen auf dem Territorium der Russischen Föderation, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 30. Juni 1994 N 756 (in der Fassung vom 24. August 2004).

2. Der unmittelbare Zweck ist der Umlauf von Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen, der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegt ist. Der Tatgegenstand als Sammelbegriff umfasst: Edelmetalle – Gold, Silber, Platin und Metalle der Platingruppe (Palladium, Iridium, Radium, Ruthenium, Osmium) in jeglicher Form und Beschaffenheit; natürliche Edelsteine ​​– Diamanten, Rubine, Smaragde, Saphire und Alexandrite in roher und verarbeiteter Form; Perle.
Schmuck und andere aus diesen Steinen hergestellte Haushaltsprodukte sowie Reste solcher Produkte fallen nicht unter die Straftat.

3. Die objektive Seite ist durch eine Tat gekennzeichnet, die in unterschiedlicher Form und in großem Umfang begangen wird. Erstens handelt es sich um eine Transaktion mit Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen, die gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Regeln verstößt. Zweitens handelt es sich um die illegale Lagerung, den Transport oder den Versand von Edelmetallen, natürlichen Edelsteinen oder Perlen.
Lagerung – alle rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vorhandensein von Edelmetallen oder Edelsteinen im Besitz des Täters.
Beim Transport handelt es sich um den Transport von Edelmetallen oder Edelsteinen, unabhängig von der Transportart.
Als Transfer gilt die Beförderung von Edelsteinen und Edelmetallen in Form von Post- und Gepäcksendungen, wenn deren Transport ohne Beteiligung des Absenders erfolgt.
Für große Größen siehe Hinweis zu Art. 169 des Strafgesetzbuches.

4. Die subjektive Seite ist durch Schuld in Form direkter Absicht gekennzeichnet.

5. Der Gegenstand der Straftat ist allgemein: eine gesunde Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und mit den angegebenen Gegenständen illegale Handlungen ausführt.

6. Teil 2 sieht die Haftung für dieselben Taten vor, die jedoch von einer organisierten Gruppe oder einer Gruppe von Personen aufgrund vorheriger Verschwörung begangen wurden.

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